2.1 Einzelzahnlücke
Definition: "Zahnbegrenzte Lücke mit einem fehlenden Zahn"
Besonderheit: "Bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren Zahnersatz ist bei beidseitigen Freiendsituationen neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 2.1 zusätzlich ein Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1 ansetzbar."
Erklärung: Der Festzuschuss 2.1 wird gewährt, wenn durch die Zahnbrücke eine Einzelzahnlücke geschlossen werden soll. Dies kann sowohl durch eine dreigliedrige Endpfeilerzahnbrücke mit einem Brückenglied (KBK) als auch durch Adhäsivbrücken geschehen.
Befundkürzel: | "LEER-f-LEER" |
Therapiekürzel: | "K-B-K" |
Gewährbar: |
Je Lücke |
Zuschusshöhe: |
336,50 € |
Mit 20% Bonus: |
403,80 € |
Mit 30% Bonus: |
437,45 € |
Härtefall: |
673,00 € |