Verblendkrone aus Spargold mit Teilverblendung aus Keramik
Festzuschuss 1.1 nach Zahnersatzrichtlinien Kronenversorgung
Befundkürzel: "ww"
Therapiekürzel: "K";"UR"
Gewährbar: Je Zahn
Krankenkassen Zuschusshöhe: 192,81 €
Produktbeschreibung:
Als VMK (Verblend-Metall-Keramikkronen) oder Metallkeramikkronen, werden künstliche Keramikkronen und Brücken bezeichnet, wenn sie im Inneren mit einem Metallgerüst unterstützt und verstärkt werden. Die von uns angebotenen Metalle sind alle CE geprüft biokompatibel und mundbeständig.
Die klassische Metallkeramik-Krone besteht wie oben beschrieben, aus einer dünnen Metallkappe, die exakt für einen Zahnstumpf hergestellt wird und anschliessend, von aussen vollständig mit zahnfarbener Keramik verkleidet wird. Durch das Aufbrennen der Keramik in einen Dental- Keramikofen entsteht ein starker chemischer Verbund zwischen Metall und Keramik. Die VMK-Technik hat sich in den Jahrzehnte in der Zahnheilkunde bestens bewährt.
Der Preis für diese Zahnkrone beträgt insgesamt 189,04€ + 3-5g Gold zum aktuellen Tagespreis. Dieser Preis beinhaltet bereits 1 Teilverblendung, da diese Krone im sichtbaren Bereich ihrer Zähne liegt. Alternativ können wir Ihnen auch 1 Vollverblendung anbieten. Eine individuelle Vollverblendung kostet ca.10-12% mehr, im Vergleich zur Teilverblendung. Diese kann aus Kunststoff oder Keramik herstellt werden. Einen Teil des Gesamtpreises bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenkasse im Bereich der Regelversorgung erstattet. Bei einem ggf. vorhandenen Bonusheft, erhalten Sie eine Zuschusserhöhung von (+20% bis+25%) auf den Regelversorgungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse.
Eine mögliche Kostenberechnung finden Sie hier
Einmalige Grundeinheit
Die Grundeinheit für eine Metallkeramik Verblendkrone wird nur einmal pro Kiefer von uns erhoben, egal ob Sie eine Krone oder mehrere Metallkeramikkronen bei uns bestellen. Wir erstellen zuerst Arbeitsmodelle aus Dentalgips von Ihren Zahnabdrücken, diese Arbeitsmodelle benötigen wir für alle weiteren Arbeitsschritte. Diese Arbeitsmodelle sind die Grundlage, für alle weiterführenden Arbeiten zur Herstellung Ihrer perfekt sitzenden Zahnkronen aus Spargold. Auch bei nachfolgenden Bestellungen dienen uns die mit der Grundeinheit angefertigten Modelle als Vorlage, sodass wir bei nachfolgenden Versorgungen teilweise auf unsere Arbeitsmodelle zurückgreifen können. Die Grundeinheit für den Abdruck eines Kierfers beträgt 51,70€. Modelle für beide Kiefer kosteten 78,65€.
Material:
Degudent Spargold Degunorm Eco, aufbrennfähige Legierung mit hellgelber Farbe
Spargold Degunorm Eco
bildet ein helles, Oxid aus. Diese Oxidfarbe ist eine ideale Voraussetzung, für eine ästhetisch anspruchsvolle Verblendungen
Reduzierter Preis pro Gramm Gold
Indikation:
Einsatz bei Keramikvoll- und Teilverblendung
- Kronen
- Größere Front und Seitenzahnbrücken
Vorteile von Goldlegierungen bei Kronen und Brücken:
- Die Befestigung kann konventionell mit Zement erfolgen, d.h. es muss keine Kunststoff-Klebe-Ätztechnik eingesetzt werden.
- Allergiker reagieren oft auf Kunststoffe und Composite, die bei der Klebeätztechnik zum Einsatz kommen.
- hohe Biokompatibilität, das Zahnfleisch schmiegt sich, nach Eingliederung der Arbeit, natürlich an den Kronenrand an.
- Sehr stabil, jede Brückenspanne ist möglich
Nachteil der VMK-Technik gegenüber der Vollkeramik und Zirkontechnik: Es ist die Lichtundurchlässigkeit von Metallgerüsten. Diese Lichtundurchlässigkeit macht es dem Zahntechniker/in etwas schwierig, die Transparenz des natürlichen Zahnes im Dentinkern und am Zahnhals zu imitieren.
Vorhandene Implantate
Implantate helfen ihnen den Sitz einer Spargoldkrone bei mehreren fehlenden Zähnen entscheidend zu verbessern. Sollten Sie bereits vorhandene Implantate im Mund haben, dann können Sie rechts neben der Krone aus Spargold Degunom Eco die Anzahl der vorhandenen Implantate eingeben. Wir benötigen die Anzahl der vorhandenen Implantate, damit wir die Implantatkronen perfekt auf die vorhandenen Implantate abstimmen und berechnen können.
Stiftaufbau
Ein konfektionierter Stiftaufbau ist notwendig, wenn der betroffene Zahn Zerstörungen aufweist, die eine weitere Halterung der Zahnkrone notwendig macht. Hierbei greift 1.4 der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschuss wird pro Zahngewährt und beträgt mindestens 40,51€ und steigert sich bei einem optimalen Bonusheft um bis zu 25% (50,64€) und wird pro Zahn gewährt. Ein konfektionierter Stiftaufbau wird vom Zahnarzt durchgeführt und hat deshalb bei uns keine Mehrkosten zur Folge.
Ein gegossener Stiftaufbau ist notwendig, wenn der betroffene Zahn Zerstörungen aufweist, die eine weitere Halterung der Zahnkrone notwendig macht. Hierbei greift 1.5 der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschuss wird pro Zahngewährt und beträgt mindestens 119,01€ und steigert sich bei einem optimalen Bonusheft um bis zu 25% (148,76 €) und wird ebenfalls pro Zahn gewährt.
Verblendung für ein perfektes Aussehen
Sollten Sie zusätzlich eine Verblendung benötigen, dann können Sie die notwendige Anzahl rechts neben dem Produkt ebenfalls angeben. Die richtige Anzahl der notwendigen Verblendungen können Sie bei ihrem Zahnarzt erfragen oder uns ihren Heil- und Kostenplan zusenden. Wir beraten Sie gerne ausführlich zu den Möglichkeiten und den Vorteilen unserer Verblendungen.
Beispiel Kostenberechnung / Eigenanteil
Möglicher Erstattungsanspruch der Kosten
Ein möglicher Erstattungsanspruch eines Kassenpatienten (GKV in Deutschland) unter optimalen Bedingungen beträgt für das zusammengestellte Produkt 241,01€
Produktkosten pro Krone ohne Grundeinheit |
189,04€ + ca. 3-5g Gold |
Einmalige Grundeinheit 1 Kiefer |
+51,70€ |
Einmalige Grundeinheit beide Kiefer |
+78,65€ |
Materialkosten pro Einheit |
3-5g Gold zum Tagespreis |
Zuzahlung durch Krankenkasse |
-192,81€ |
entweder Bonusheft mit 20% |
- 31,14€ |
oder Bonusheft mit 25% |
-48,20€ |
oder kein Bonusheft |
-0,00€ |
Voraussichtlicher Eigenanteil |
zwischen 145.00€- 245.00€ |
Bitte beachten Sie bitte, dass der Krankenkassenzuschuss auf die Gesamtleistung (Zahnarztkosten und Laborkosten) gewährt wird.
Die aufgeführten Fixpreise sind reinen Laborkosten, dazu kommt in jedem Fall noch ein variables Zahnarzthonorar, dass wir ohne Heil- und Kostenplan nicht verifizieren können. Unter die variablen Kosten fället z.B. der eventuell notwendige Stiftaufbau bei Wurzelfüllungen, zu dem ebenfalls ein Zuschuss durch die Krankenkasse gewährt wird. Sie erfahren die genaue Höhe dieses Betrages durch einen Zahnarztbesuch, beim dem Zahnarzt Ihres Vertrauens. Sollten Sie noch keinen Zahnarzt gefunden haben, dann können Sie gerne auf unser bundesweites Zahnarztnetzwerk zurückgreifen.