Krone aus Zirkon monochrom für eine Einzelzahnversorgungen im Oberkiefer sichtbarer Bereich
Festzuschuss 1.1 nach Zahnersatzrichtlinien Kronenversorgung
Befundkürzel: "ww"
Therapiekürzel: "K";"UR"
Gewährbar: Je Zahn
Krankenkassen Zuschusshöhe: 192,81 €
Kronen aus Zirkon monochrom
Unsere Kronen aus Zirkon monochrom können Sie individuell in unserem Shop zusammen stellen. Zirkon monochron wird bei uns seit dem Jahr 2001 erfolgreich für Kronen und Brücken eingesetzt. Zirkonoxid ist ein hervorragendes Gerüstmaterial für Keramikverblendete-Kronen und -Brücken, es wird mittlerweile auch im Bereich der vollanatomischen-Kronen und -Brücken eingesetzt. Unsere Kronen aus Zirkon können Sie individuell in unserem Shop zusammen stellen. Zirkonoxid ist ein hervorragendes Gerüstmaterial für Keramikverblendete-Kronen und -Brücken, es wird mittlerweile auch im Bereich der vollanatomischen-Kronen und -Brücken eingesetzt.
Der Preis für diese Zahnkrone beträgt insgesamt 230,04€. Dieser Preis beinhaltet bereits 1 Vollverblendung, da diese Krone im sichtbaren Bereich Ihrer Zähne liegt. Alternativ können wir Ihnen auch 1 Teilverblendung anbieten. Einen Teil des Gesamtpreises bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenkasse im Bereich der Regelversorgung erstattet. Bei einem ggf. vorhandenen Bonusheft, erhalten Sie eine Zuschusserhöhung von (+20% bis+25%) auf den Regelversorgungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse.
Eine mögliche Kostenberechnung finden Sie hier
Einmalige Grundeinheit
Die Grundeinheit für eine Zirkonkrone wird nur einmal pro Kiefer erhoben, egal ob Sie eine Krone oder mehrere Zirkonkronen / Brücken bestellen. Hinter der Grundeinheit verbergen sich die Kosten für die vom Labor zu erstellenden Arbeitsmodelle als Grundlage für alle weiterführenden Arbeiten zur Herstellung Ihres zukünftigen Zahnersatzes. Die Grundeinheit für eine Versorgung in einem Kiefer beträgt 51,70€. Die Grundheit für die Versorgung in zwei Kiefern beträgt 78,65€.
Material:
Zirkon monochron ist ein sehr stabiles Gerüstmaterial, die Biegefestigkeit unseres Zirkonoxid momochrom liegt bei 1100-1200 MPA. Monochrom Zirkon wird für Keramikverblendete Kronen und Brücken eingesetzt. Es ist einfarbig, opak und eignet sich deswegen auch sehr gut, zum Abdecken von verfärbten Zahnstümpfen. Zirkonoxid ist vollkommen metallfrei und absolut verträglich und somit auch für Allergiepatienten bestens geeignet. Zudem ist Zirkonoxid überaus langzeitstabil und erspart unnötige Materialkosten wie z.B. immer höher steigende Goldpreise bei Goldaufbrennlegierungen.
Indikation:
- Einsatz bei Vollkeramikrestaurationen,
- Kronen
- größere Front- und Seitenzahnbrücken
- Einsatz bei Stiftaufbauten aus Metall, bei devitalen und stark verfärbten Stümpfen
- auf Titanimplantataufbauten
Vorteile von Zirkon Kronen und Brücken:
- Die Befestigung kann konventionell mit Zement erfolgen, d.h. es muss keine Kunststoff-Klebe-Ätztechnik eingesetzt werden.
- Allergiker reagieren oft auf Metalle, Kunststoffe und Composite, die bei der Klebeätztechnik zum Einsatz kommen.
- Zirkon hat eine über 65% höhere Festigkeitswerte als Lithium Disilikat Glaskeramik
- Zirkon sorgt für eine gute Wärme und Kälteisolierung der natürlichen Zahnstümpfe.
- Zirkon hat eine hohe Biokompatibilität, das Zahnfleisch schmiegt sich, nach Eingliederung der Arbeit, natürlich an den Kronenrand an.
Haben Sie bereits vorhandene Implantate?
Sollten Sie bereits vorhandene Implantate im Mund haben, benötigen wir die Angabe der Anzahl von vorhandenen Implantaten, damit wir gegebenenfalls benötigte Hilfsteile in der Planung und Kalkulation berücksichtigen.
Stiftaufbau
Ein
konfektionierter Stiftaufbau ist notwendig, wenn der betroffene Zahn Zerstörungen aufweist, die eine weitere Halterung der Zahnkrone notwendig macht. Hierbei greift 1.4 der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschuss wird pro Zahn gewährt und beträgt mindestens 30,70€ und steigert sich bei einem optimalen Bonusheft um bis zu 25% (39,91€) und wird pro Zahn gewährt. Ein konfektionierter Stiftaufbau wird vom Zahnarzt durchgeführt und wird nur auf der Seite des Zahnarztes abgerechnet.
Ein
gegossener Stiftaufbau ist notwendig, wenn der betroffene Zahn Zerstörungen aufweist, die eine weitere Halterung der Zahnkrone notwendig macht. Hierbei greift 1.5 der Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen. Der Zuschuss wird pro Zahn gewährt und beträgt mindestens 93,95€ und steigert sich bei einem optimalen Bonusheft um bis zu 25% (122,14€) und wird ebenfalls pro Zahn gewährt. Stiftaufbau wird vom Zahnarzt durchgeführt und hat deshalb bei uns keine Mehrkosten zur Folge.
Sonderwünsche für ein perfektes Aussehen
Sollten Sie eine zusätzliche Verblendung wünschen oder statt der Teilverblendung eine unsichtbare Vollverlendung bevorzugen, so können Sie sich jederzeit für ein upgrade entscheiden indem Sie im Preiskalkulator neben dem Produktbild die gewünschte Veränderung eingeben. Die Anzahl der Verblendungen können Sie Ihrem Heil- und Kostenplan entnehmen.
Beispiel Kostenberechnung / Eigenanteil
Möglicher Erstattungsanspruch der Kosten
Ein möglicher Erstattungsanspruch eines Kassenpatienten (GKV in Deutschland) unter optimalen Bedingungen beträgt für das zusammengestellte Produkt 241,01€
Produktkosten pro Krone ohne Grundeinheit |
+230,04€ |
Einmalige Grundeinheit 1 Kiefer |
+51,70€ |
Einmalige Grundeinheit beide Kiefer |
+78,65€ |
Materialkosten pro Einheit |
+38,22€ |
Zuzahlung durch Krankenkasse |
-192,81€ |
entweder Bonusheft mit 20% |
- 32,14€ |
oder Bonusheft mit 25% |
-48,20€ |
oder kein Bonusheft |
-0,00€ |
Voraussichtlicher Eigenanteil |
zwischen 145.00€- 245.00€ |
Bitte beachten Sie bitte, dass der Krankenkassenzuschuss auf die Gesamtleistung (Zahnarztkosten und Laborkosten) gewährt wird.
Die aufgeführten Fixpreise sind reinen Laborkosten, dazu kommt in jedem Fall noch ein variables Zahnarzthonorar, dass wir ohne Heil- und Kostenplan nicht verifizieren können. Unter die variablen Kosten fället z.B. der eventuell notwendige Stiftaufbau bei Wurzelfüllungen, zu dem ebenfalls ein Zuschuss durch die Krankenkasse gewährt wird. Sie erfahren die genaue Höhe dieses Betrages durch einen Zahnarztbesuch, beim dem Zahnarzt Ihres Vertrauens. Sollten Sie noch keinen Zahnarzt gefunden haben, dann können Sie gerne auf unser bundesweites Zahnarztnetzwerk zurückgreifen.