Stegprothesen gehört zu den bewährten Möglichkeiten, eine Totalprothese mittels eines gefrästen Steges mit Zahnimplantaten zu verbinden und die Prothese damit bedingt abnehmbar zu verankern. Eine Stegprothese wird immer dann in Betracht gezogen, wenn maximal 4 Implantate im Unterkiefer oder 6 Implantate im Oberkifer zum Einsatz kommen. Sie können Ihren gewünschten Zahnersatz mit unterschiedlichen Kunststoffen und Kunststoffersatzzähnen bestellen. Sollten Sie individualisierte Ersatzzähne wünschen, dann können Sie aus mehreren Varianten wählen.
Eine Standartstegversorgung mit 2 Implantaten im Unterkiefer, können Sie bei uns schon ab 2.000,-€, eine Stegversorgung mit 4 Implantaten im Oberkiefer oder Unterkiefer können Sie schon ab 2.500,-€ Laborkosten erhalten.
Sollte sich im Vorfeld herausstellen, dass noch ein Knochenaufbau durch ihren behandelnden Zahnarzt oder einen Kieferchirurg erfolgt, so wirkt sich dies auf die Gesamtkosten der Implantatversorgung aus.
Einmalige Grundeinheit
Die Grundeinheit für eine Stegarbeit auf Implantaten wird nur einmal pro Kiefer erhoben, egal auf wievielen Implantate Sie in einem Kiefer haben. Hinter der Grundeinheit verbergen sich die Kosten für die vom Labor zu erstellenden Arbeitsmodelle als Grundlage, für alle weiterführenden Arbeiten zur Herstellung Ihres zukünftigen Zahnersatzes. Die Grundeinheit für eine Versorgung in einem Kiefer beträgt 79,91€. Die Grundheit für die Versorgung in zwei Kiefern beträgt 151,62€.
Vorteile von NEM ( CoCrMo):
- sehr stabil
- langjährige Erfahrung
- kostengünstig
- gute verträglichkeit in Kombination mit Titan
Die Kosten für ein Implantat werden normalerweise nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Deshalb empfiehlt es sich, im Vorfeld eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Dadurch können Sie den Eigenanteil für Ihr Implantat senken.
Sollten Sie Fragen zu unseren Implantatkronen haben, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen ihnen gerne!
Bitte beachten Sie, dass der Krankenkassenzuschuss auf die Gesamtleistung (Zahnarztkosten und Laborkosten) gewährt wird.
Die aufgeführten Fixpreise sind reinen Laborkosten, dazu kommt in jedem Fall noch ein variables Zahnarzthonorar, dass wir ohne Heil- und Kostenplan nicht verifizieren können. Unter die variablen Kosten fällt z.B. der eventuell notwendige Stiftaufbau bei Wurzelfüllungen, zu dem ebenfalls ein Zuschuss durch die Krankenkasse gewährt wird. Sie erfahren die genaue Höhe dieses Betrages durch einen Zahnarztbesuch. Sollten Sie noch keinen Zahnarzt gefunden haben, können Sie gerne auf unser bundesweites Zahnarztnetzwerk zurückgreifen.
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